Fördermittel

Förderfähigkeit

Die KfW-Bank fördert mit zwei interessanten Programmen alle Maßnahmen, die zum Barriereabbau und zur Steigerung des Wohnkomforts im Wohnbestand dienen. Ziel ist es den langen Verbleib im gewohnten Umfeld zu sichern. Das Alter und die Pflegestufe des Antragstellers spielen dabei keine Rolle. Auch Einzelmaßnahmen werden gefördert.

KfW-Programm 455 B: Barrierereduzierung

Investitionszuschuss bis zu 6.250 €

Für barrierereduzierende Maßnahmen oder den Kauf umgebauten Wohnraumes

KfW-Programm 195: Altersgerecht umbauen

Kredit bis zu 50.000 € je Wohneinheit ab 0,04% p.a. effektiver Jahreszins

für barrierereduzierten Umbau oder den Kauf umgebauten Wohnraumes

Förderfähige Maßnahmen

  • Wege zum Gebäude: Wege verbreitern und Stufen vermeiden, z. B. beim Zugang zum Gebäude, zur Garage, zu Sitz- und Spiel­plätzen sowie zu Mülltonnen
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang: Barrieren am Eingang von Haus und Wohnung abbauen
  • Überwindung von Treppen und Stufen: Aufzugsanlage einbauen, nachrüsten oder verbessern, Treppenlifte, Senkrecht-, Hebe- oder Plattform­lifte installieren, Treppen optimieren, z. B. Hand­läufe anbringen, Rampen anlegen
  • Raumaufteilung und Schwellen: Wände versetzen und großzügige Räume mit mehr Bewegungs­freiheit schaffen, Tür­durch­gänge verbreitern und neue Innen­türen einbauen, Schwellen auf Bewegungsflächen abbauen, Terrasse, Loggia oder Balkon schaffen oder erschließen
  • Badezimmer: Raum­aufteilung ändern, boden­gleiche Dusche einbauen und Dusch(-klapp)sitz anbringen, Sanitär­objekte modernisieren (WC, Bidet, Wasch­becken und Bade­wanne ein­schließlich eines mobilen Lift­systems)
  • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag: altersgerechte Assistenzsysteme und Smarthome-Anwendungen installieren oder erweitern, Bedienelemente modernisieren, z. B. große Lichtschalter und ergonomische Türgriffe anbringen, Stütz- und Haltesysteme einbauen, Orientierung erleichtern und Kommunikation verbessern, z. B. durch Beleuchtung und Gegensprechanlagen
  • Gemeinschafts­räume und Mehrgenerationenwohnen: Gemeinschaftsräume schaffen oder umgestalten (Voraussetzung: Im Haus gibt es mindestens drei separate Wohnungen)

Text, um mal zu schauen wie das hier aussieht.